WIR LEISTEN FÜR SIE
Umfassende Betreuung in folgenden Arbeitsfeldern
ABFALLRECHT
Schritthalten in einem dynamischen Rechtsgebiet:
Mit unseren spezialisierten Anwälten bleiben Sie in diesem Rechtsgebiet auf Kurs
VERGABERECHT
Unterstützung im Vergabeprozess:
Nutzen Sie unsere Expertise für alle vergaberechtlichen Herausforderungen
VERTRAGSRECHT
Orientierung in der komplexen Vertragswelt:
Mit unserer Erfahrung kommen Sie weiter – von der Vertragsgestaltung bis zur Streitlösung
ARBEITSRECHT
Rechtssicherer Umgang mit Ihren Arbeitnehmern:
Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Belangen
KOMMUNALES WIRTSCHAFTSRECHT
Schnittstellenkompetenz im kommunalen Umfeld:
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Gestaltung von Satzungen und Gebühren sowie anderen Herausforderungen kommunaler Betätigungen
UNSER BERATUNGS-ANSATZ
Unsere Mandanten, vorwiegend kommunale Unternehmen, arbeiten und denken vernetzt. Ihre zielorientierte Rechtsberatung erfordert daher spezialisiertes, interdisziplinäres und praxisnahes Know-how. An diesen Anforderungen haben wir uns als Kanzlei konsequent ausgerichtet. Unsere Anwälte verfügen neben ihrem juristischen Wissen über umfassende Praxiserfahrung in ihren speziellen Arbeitsfeldern. Wir betrachten die Aufgaben unserer Mandanten ganzheitlich: die Lösung eines Rechtsproblems erschließt sich häufig erst im Kontext mit den im Umfeld stehenden betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und technischen Zusammenhängen. Hierzu arbeiten wir eng verzahnt mit unserem Netzwerk von Kooperationspartnern. Diese Synergien kommen unseren Mandanten zugute.
Aus diesen Grundsätzen haben wir unser Beratungsprodukt „externe Rechtsabteilung“ entwickelt. Dieses richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, die ständig juristischen Rat bei typischen Fragestellungen benötigen, hierbei aber die mit einer internen Bearbeitung in den Rechtsämtern verbundenen Nachteile vermeiden wollen. Diesen Mandanten stellen wir im Rahmen von Beratungsverhältnissen einen anwaltlichen Ansprechpartner zur Verfügung, der, abgestimmt auf die konkreten Bedürfnisse der Stadt oder des Landkreises, zeitnah die jeweiligen Rechtsfragen klärt.