Wir und unsere Mandanten!

Unsere Mandanten, vorwiegend kommunale Unternehmen, arbeiten und denken vernetzt. Ihre zielorientierte Rechtsberatung erfordert daher spezialisiertes, interdisziplinäres und praxisnahes Know-how. An diesen Anforderungen haben wir uns als Kanzlei konsequent ausgerichtet.

Unsere Anwälte verfügen neben ihrem juristischen Wissen über umfassende Praxiserfahrung in ihren speziellen Arbeitsfeldern. Wir betrachten die Aufgaben unserer Mandanten ganzheitlich: die Lösung eines Rechtsproblems erschließt sich häufig erst im Kontext mit den im Umfeld stehenden betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und technischen Zusammenhängen.

Hierzu arbeiten wir eng verzahnt mit unserem Netzwerk von Kooperationspartnern. Diese Synergien kommen unseren Mandanten zugute. Dazu zählt im Bereich des Vergaberechts vor allem unser Kooperationspartner teamwerk AG (www.teamwerk.ag). In dieser Kooperation können wir Ihnen die komplette Betreuung und Durchführung von Vergabeverfahren jeglicher Art anbieten. Gleiches gilt für die Kalkulation kommunaler Abgaben.

Unsere Arbeitsfelder

Personalrecht

Personalüberleitung, TVöD Eingruppierung (Stellenbeschreibung, Stellenbewertung), Bestenauslese, Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen,...

Vertragsrecht

Entsorgungsverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Bauverträge, HOAI-Verträge, Vertragsgestaltung, Preisgleitklauseln, Allgemeine und Besondere Vertragsbedingungen, Personalüberleitungsverträge,...

Abfallrecht

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Verpackungsgesetz, Mitbenutzungsvereinbarungen, Gewerbeabfallverordnung, Rahmenvorgaben,...

Vergaberecht

Verfahrenswahl, Oberschwelle, Unterschwelle, Loskonzeption, Eignungskriterien, Auswahlkriterien, Bewertungsmatrix, Vergabedokumentation, Ausschlussgründe, Verfahrensrügen, Nachprüfungsverfahren,...

Kommunales Wirtschaftsrecht

Verwaltungsorganisation, Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeordnung, Wirtschaftliche Betätigung, Satzungsgestaltung, Anstalten öffentlichen Rechts, EigAnVO, Interkommunale Zusammenarbeit, Rechtsformwahl,...

Gebührenrecht

Gebührenkalkulationen, Nachkalkulationen, Überdeckungen, Unterdeckungen, BgA, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Gebührengestaltung, Widersprüche, Verwaltungsstreitverfahren, Normenkontrollverfahren,...

Mehr zu unseren Arbeitsfeldern

Informieren Sie sich über unsere einzelnen Arbeitsfelder

Personalrecht

Personalrecht besteht aus mehr als dem individuellen und kollektivrechtlichen Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern von Einstellung, Setzung der vertraglichen Grundlagen oder Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung, sei es einvernehmlich oder per Kündigung.

Das Personalrecht umfasst jedoch auch das öffentliche Arbeitsrecht, welches zusätzlich Dienst- und Tarifrecht beinhaltet. Z.B. bedarf es zur Stellenbesetzung zusätzlich weitere Voraussetzungen, damit tarifgerecht entlohnt werden kann. Grundlage ist die Erstellung von Stellenbeschreibungen und die darauf aufsetzende Eingruppierung. (Stellenbewertung)

Wir verfügen hier auf umfassende Expertise und können unserer vorwiegend öffentlich-rechtlichen Mandantschaft umfassende Unterstützung anbieten.

Wir gestalten für Sie Arbeitsverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder auf Arbeitszeitmodelle, unabhängig ob im privaten Arbeitsrecht oder im öffentlichen Dienst.

Vertragsrecht

Im Rahmen unseres Schwerpunktes Vertragsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Phasen und bei allen Aspekten von Vertragsverhältnissen an.

Die frühzeitige und ständige Begleitung von komplexen Vertragsverhältnissen durch Juristen sorgt für Rechtssicherheit und ist für die Entscheidungsträger unverzichtbar, etwa wenn es um die kommerzielle Bewertung vertraglicher Risiken geht.

Abfallrecht

Das Abfallrecht gehört heute zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Dies liegt zum einen an ständig neuen Gesetzen und Verordnungen, zum anderen an der starken Prägung des Abfallrechts durch die Rechtsprechung. Zudem ist das Abfallrecht heute stark europarechtlich geprägt.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, gleich ob sie selbst operativ tätig sind oder nicht, sind mit vielfältigen abfallrechtlichen Fragestellung befasst, etwa wenn es um das sehr komplizierte System von Überlassungs-, Andienungs- und Grundpflichten geht.

Wichtig ist es uns, auch die Schnittstellen des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Vergaberecht oder dem Kommunalabgabenrecht, und zu wirtschaftlichen Fragestellungen von Anfang an mit in die Problemlösung einzubeziehen.

Letztlich sind auch die Fragen der durch die Verpackungsverordnung vorgegebenen dualen Entsorgung im Bereich der Verkaufsverpackungen mit all ihren Problemstellungen, wie etwa der des Verhältnisses zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den privaten Systembetreibern, Gegenstand unserer abfallrechtlichen Beratungsdienstleistungen.

Das Vergaberecht in seiner stetigen Fort- und Weiterentwicklung ist zwar nur Mittel zum Zweck, nämlich einer wirtschaftlichen Beschaffung der öffentlichen Hand, bietet dafür aber viele Fallstricke für die Anwender, die nicht täglich mit dem Vergaberecht beschäftigt sind.

Gerne stellen wir in diesem Bereich unsere seit 1998 erworbene Expertise in allen Fragen rund um das Vergaberecht zur Verfügung.

Vergaberecht

Das Vergaberecht in seiner stetigen Fort- und Weiterentwicklung ist zwar nur Mittel zum Zweck, nämlich einer wirtschaftlichen Beschaffung der öffentlichen Hand, bietet dafür aber viele Fallstricke für die Anwender, die nicht täglich mit dem Vergaberecht beschäftigt sind.

Gerne stellen wir in diesem Bereich unsere seit 1998 erworbene Expertise in allen Fragen rund um das Vergaberecht zur Verfügung.

Kommunales Wirtschaftsrecht

Unter dem kommunalen Wirtschaftsrecht verstehen wir alle Fragen rund um die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im weiteren Sinne. Also immer dort, wo für öffentliche Leistungen ein Entgelt bezahlt wird.

Dabei kann es um Fragen der Rechtsformwahl gehen oder um die Gestaltung von (Gebühren-)Satzungen oder um die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im engeren Sinne nach den unterschiedlichen Gemeindeordnungen.

Ebenso gehört hierzu die rechtliche Begleitung von Gebührenkalkulationen auf den Gebieten des Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebührenrechts.

Gebührenrecht

Die Kommunalabgabengesetze der verschiedenen Bundesländer sind zwar im Detail unterschiedlich, aber eines ist immer gleich: Kommunale Abgabe müssen nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für Kostenrechnung ermittelt werden. Hier können wir mit der Kooperation mit der teamwerk AG wieder interdisziplinär den gesamt Prozess der Gebührenplankalkulation abbilden.

Über Uns – Lernen Sie uns kennen

Lernen Sie nachfolgend unser Team kennen. Wir heißen nicht nur teamiur, sondern arbeiten auch immer im Team! So erhalten unsere Mandanten Beratung auf höchstem Niveau: Transparent, vertrauensvoll, zuverlässig und erfahren.

Sprechen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail!

RA Martin Adams

Mag rer. publ.

Melanie Day

Rechtsanwaltsfachangestellte

RAin Katja Dettmar