Unterlagen, die nicht die von einer Vergabestelle geforderte Aktualität aufweisen können nach einer Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg nicht nachgefordert werden. Das Angebot des entsprechenden Bieters ist zwingend auszuschließen. Was war passiert? Die Vergabestelle forderte mit Angebotseinreichung einen Handelsregisterauszugs an, der – vom Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung an gerechnet – nicht älter als drei Monate sein durfte. Der Bestbieter reichte mit seinem Angebot einen älteren Handelsregisterauszug ein. Die Vergabestelle stellte sich auf den Standpunkt, dass dieser Fall dem eines vollständigen Fehlens des Auszugs gleichkomme und forderte einen aktuellen Handelsregisterauszug nach. Nach erfolgter Nachreichung informierte die Vergabestelle die unterlegenen Bieter gem. § 101a GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Der zweitplatziere Bieter reichte daraufhin einen Nachprüfungsantrag ein und trug im Wesentlichen vor, dass die Nachforderungsmöglichkeit gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG sich auf Fälle des tatsächlichen physischen Fehlens beschränken müsse. … Weiterlesen →