Das Vergaberecht in seiner stetigen Fort- und Weiterentwicklung ist zwar nur Mittel zum Zweck, nämlich einer wirtschaftlichen Beschaffung der öffentlichen Hand, bietet dafür aber viele Fallstricke für die Anwender, die nicht täglich mit dem Vergaberecht beschäftigt sind.

Gerne stellen wir in diesem Bereich unsere seit 1998 erworbene Expertise in allen Fragen rund um das Vergaberecht zur Verfügung.