Unter dem kommunalen Wirtschaftsrecht verstehen wir alle Fragen rund um die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im weiteren Sinne. Also immer dort, wo für öffentliche Leistungen ein Entgelt bezahlt wird.

Dabei kann es um Fragen der Rechtsformwahl gehen oder um die Gestaltung von (Gebühren-)Satzungen oder um die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im engeren Sinne nach den unterschiedlichen Gemeindeordnungen.

Ebenso gehört hierzu die rechtliche Begleitung von Gebührenkalkulationen auf den Gebieten des Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebührenrechts.