Personalrecht besteht aus mehr als dem individuellen und kollektivrechtlichen Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern von Einstellung, Setzung der vertraglichen Grundlagen oder Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung, sei es einvernehmlich oder per Kündigung.

Das Personalrecht umfasst jedoch auch das öffentliche Arbeitsrecht, welches zusätzlich Dienst- und Tarifrecht beinhaltet. Z.B. bedarf es zur Stellenbesetzung zusätzlich weitere Voraussetzungen, damit tarifgerecht entlohnt werden kann. Grundlage ist die Erstellung von Stellenbeschreibungen und die darauf aufsetzende Eingruppierung. (Stellenbewertung)

Wir verfügen hier auf umfassende Expertise und können unserer vorwiegend öffentlich-rechtlichen Mandantschaft umfassende Unterstützung anbieten.

Wir gestalten für Sie Arbeitsverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder auf Arbeitszeitmodelle, unabhängig ob im privaten Arbeitsrecht oder im öffentlichen Dienst.