Das Abfallrecht gehört heute zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Dies liegt zum einen an ständig neuen Gesetzen und Verordnungen, zum anderen an der starken Prägung des Abfallrechts durch die Rechtsprechung. Zudem ist das Abfallrecht heute stark europarechtlich geprägt.
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, gleich ob sie selbst operativ tätig sind oder nicht, sind mit vielfältigen abfallrechtlichen Fragestellung befasst, etwa wenn es um das sehr komplizierte System von Überlassungs-, Andienungs- und Grundpflichten geht.
Wichtig ist es uns, auch die Schnittstellen des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Vergaberecht oder dem Kommunalabgabenrecht, und zu wirtschaftlichen Fragestellungen von Anfang an mit in die Problemlösung einzubeziehen.
Letztlich sind auch die Fragen der durch die Verpackungsverordnung vorgegebenen dualen Entsorgung im Bereich der Verkaufsverpackungen mit all ihren Problemstellungen, wie etwa der des Verhältnisses zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den privaten Systembetreibern, Gegenstand unserer abfallrechtlichen Beratungsdienstleistungen.
Das Vergaberecht in seiner stetigen Fort- und Weiterentwicklung ist zwar nur Mittel zum Zweck, nämlich einer wirtschaftlichen Beschaffung der öffentlichen Hand, bietet dafür aber viele Fallstricke für die Anwender, die nicht täglich mit dem Vergaberecht beschäftigt sind.
Gerne stellen wir in diesem Bereich unsere seit 1998 erworbene Expertise in allen Fragen rund um das Vergaberecht zur Verfügung.