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WIR SIND DIE KANZLEI FÜR KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN

Neue Rollenverteilung im Bereich der dualen Altpapierverwertung

Die Werthaltigkeit des kommunalen Mitbenutzungsanspruchs nach dem VerpackG

Das neue VerpackG verpflichtet nun alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – gleich ob sie selbst sammeln oder die Sammlung fremdvergeben -, auch die kaufmännischen Bedingungen der PPK-Mitbenutzung mit den Betreibern dualer Systeme (BdS) zu verhandeln.

Keine interkommunale Zusammenarbeit zwischen Landkreis und kreisangehöriger Stadt bei der Abfallsammlung

Ein Landkreis in Rheinland-Pfalz hatte beschlossen, zukünftig die Einsammlung von Haushaltsabfällen in Eigenregie wahrzunehmen. Eine im Landkreis gelegene kreisangehörige Kurstadt sollte aus historischen Gründen mit ihrem Bauhof in die Leistungserbringung einbezogen werden. Gegen den beabsichtigten Vertragsabschluss reichte ein privates Entsorgungsunternehmen Klage ein.

BAG: Frühere Tätigkeiten im Beamtenverhältnis sind nicht als Beschäftigungszeiten im Sinne des TV-L anzurechnen

BAG, Urteil v. 29.06.2017 – 6 AZR 364/16

Die Klägerin ist bei dem Land Nordrhein-Westfalen seit 2013 als angestellte Lehrerin tätig. Zuvor war sie über 13 Jahre lang beamtete Lehrerin des Freistaats Thüringen. Die Klägerin begehrte nun die Anrechnung der in Thüringen verbrachten Jahre auf ihre Beschäftigungszeit in Nordrhein-Westfalen gem. § 34 Abs. 3 TV-L. Sie vertrat die Auffassung § 34 Abs. 3 TV-L knüpfe an die Vorgängernorm des § 19 Abs. 3 BAT an, welcher Beamtenverhältnisse ausdrücklich berücksichtigt habe. Diese klägerische Auffassung wurde weder von den Vorinstanzen noch vom BAG geteilt. § 34 Abs. 3 S. 3 TV-L berücksichtige nach seinem Wortlaut, Zusammenhang und Zweck nur Arbeitsverhältnisse bei einem anderen Arbeitgeber im Geltungsbereich des TV-L. Da die Tarifwerke des TV-L und des TVöD aus dem BAT und BAT-O entwickelt worden seien, sei daraus zu schließen, dass die Tarifvertragsparteien bewusst Beamtenverhältnisse von der Beschäftigungszeit des § 34 Abs. … Weiterlesen

OLG Köln – Eigentum ist Eigentum bleibt Eigentum

Das OLG Köln hat ein Urteil des LG Köln kassiert und der operativ tätigen Kommune Recht gegeben

Die Auseinandersetzung zwischen den Kommunen und den dualen Systemen im Bereich der Altpapierentsorgung ist um ein weiteres Urteil bereichert: Das OLG Köln (Urteil v. 26.02.107 – Za. 7 U 75/16) hat ein Urteil des LG Köln kassiert und der operativ tätigen Kommune Recht gegeben. Das duale System hatte in der Vorinstanz vom LG Köln noch einen Anspruch zugesprochen bekommen, wonach die Kommune Auskunft über die von ihr verwerten Altpapiermengen erteilen muss und das duale System einen Anspruch auf Herausgabe eines entsprechenden unsortierten Mengenanteils habe.

„Wartefrist“ des rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsgesetzes ist verfassungswidrig

Das rheinland-pfälzische Landesbesoldungsgesetz sieht für Beamte oder Richter, denen ein Amt ab den Besoldungsgruppen B2 oder R3 übertragen wird, eine sog. Wartefrist für den Erhalt der entsprechenden Besoldung vor, § 6 d Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 LBesG.
Das heißt, die Betroffenen erhalten für die Dauer von zwei Jahren zunächst das Grundgehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt (Beschluss v. 17.01.2017, 2 BvL 1/10), dass diese Regelung mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig ist

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